Beglaubigungen
Dienstleistungen
Die Beglaubigung unserer Übersetzungen durch unser Büro und Notar wird von allen Behörden in der Schweiz und auch von verschiedenen ausländischen Konsulaten anerkannt. Mit der Supralegalisation durch die Staatskanzlei werden unsere Dokumente von allen Behörden sämtlicher Länder, die das Haager Abkommen unterzeichnet haben, sowie fast allen Auslandsvertretungen in der Schweiz anerkannt. Wenn Sie nicht wissen, welche Formalitäten für ein bestimmtes Land erforderlich sind, so beraten wir Sie gerne.